Benutzerordnung
Wir begrüßen Sie herzlich in der öffentlichen Bücherei der Pfarrgemeinde Stroheim und freuen uns, wenn wir Sie als LeserIn gewinnen können.
In dieser Verleihordnung finden Sie alle wichtigen Vereinbarungen, die für die LeserInnen und für unsere Bücherei verbindlich sind.
Wir bitten Sie, dieses Merkblatt bei der Einschreibung genau durchzulesen.
Zuvor eine kurze Information über unsere Bücherei.
Unsere Bücherei befindet sich in der Trägerschaft der Pfarre und wird ehrenamtlich geführt.
Das Medienangebot umfasst derzeit etwa ~ 8500 Medien und ist in folgende Sachbereiche gegliedert:
Unterhaltungsliteratur für Erwachsene
Literatur zu verschiedenen Sachgebieten
Kinder- und Jugendliteratur
Zeitschriften
Spiele
DVDs und
Audio-CDs
Tonies und Tonieboxen
Der Medienbestand wird laufend durch aktuelle und wichtige Neuerscheinungen ergänzt. Alle LeserInnen – auch die Kinder – können sich in den Regalen selbst bedienen. Wenn Sie einen Tipp, eine Auskunft oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einschreibung
Wer erstmals Medien ausleihen will, muss eine Lesererklärung/Benutzererklärung ausfüllen und sofern nicht persönlich bekannt einen gültigen Lichtbildausweis oder einen Adressausweis vorlegen. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung anerkennen Sie die Verleihbedingungen.
WICHTIG: Zur Einschreibung für Kinder unter 15 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
Leihfrist
Die Leihfrist beträgt für Bücher, Cds, Tonies und Spiele drei Wochen sowie für Zeitschriften und DVDs eine Woche.
Auf Anfrage können Bücher, CDs, Tonies und Spiele um weitere drei Wochen sowie Zeitschriften und DVDs um eine Woche verlängert werden. Bei verspäteter Rückgabe müssen wir eine Versäumnisgebühr verrechnen.
Behandlung der Medien und Haftung
Im Interesse aller LeserInnen ersuchen wir Sie um eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Vergewissern Sie sich schon beim Ausleihen, ob Sie sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Geben Sie bereits sichtbare Schäden bei der Ausleihe bekannt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Spiele vor der Entlehnung selbst auf die Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Dies wird mit einer Unterschrift bestätigt.
Für Medien, die von Ihnen verloren, beschmutzt oder anders beschädigt worden sind (z.B. durch Anmerkungen, Unterstreichungen, Risse etc.) müssen wir Ersatz verlangen, dessen Art und Höhe von der Büchereileitung festgesetzt werden kann. Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen in der Regel zum Neuwert ersetzt werden.
Sonstige Vereinbarungen
Adress- und Namensänderung bitte der Bücherei bekannt geben.
Medien können online vorbestellt werden. Wir bereiten die Medien vor und Sie können diese dann zu den Öffnungszeiten abholen. Die Anleitung zum vorbestellen der Medien erhalten Sie auf Anfrage in der Bücherei.
Wenn Sie ein Medium wünschen, das gerade ausgeliehen ist, können Sie es vorbestellen/reservieren.
Medien können im Onlineportal selbstständig oder/und telefonisch verlängert werden. Beim erstmaligen Einstieg ins Onlineportal sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die MitarbeiterInnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
Sollten in der Familie infektiöse Krankheiten auftreten, ersuchen wir Sie um Bekanntgabe, weil wir die Medien im Interesse nachfolgender LeserInnen besonders sorgfältig reinigen müssen.